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Radon – Die Gefahr aus dem Untergrund

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Radon – die unterschätze Gefahr aus dem Untergrund

Bei Radon handelt es sich um ein natürlich vorkommendes, radioaktives Gas. Es kommt in ganz Deutschland in unterschiedlichen Konzentrationen im Erdboden vor. Aus dem Boden gelangt es in die Innenräume von Gebäuden und kann zu gesundheitlichen Schäden führen. Tatsächlich ist Radon nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Die Gefahr, die von Radon ausgeht, lässt sich glücklicherweise durch geeignete Maßnahmen effektiv reduzieren. Erfahren Sie, wie Sie als Bauherr, Hausbesitzer, Arbeitgeber und öffentliche Hand die Gefährdung durch Radon reduzieren können.

© Bundesamt für Strahlenschutz

© Bundesamt für Strahlenschutz

Vor dem Bau – Vorsorge

Sie träumen vom Eigenheim? Beim Hausbau lauern viele Unwägbarkeiten. Die Gefährdung durch Radon können Sie jedoch schon frühzeitig ausschließen. Das Radonpotential ist von Region zu Region unterschiedlich und schwankt auch lokal sehr stark. Wir bestimmen bei einer Baugrunderkundung die Radonkonzentration des Untergrunds gleich mit. So können Sie entsprechende Maßnahmen schon in die Bauplanung mit einbeziehen und sparen eine Menge Geld, denn: Vorsorge ist besser (und günstiger) als Nachsorge.

Zuhause – Gefahr im Bestand

Radongas kommt in mehr oder weniger hohen Konzentrationen in jedem Gebäude vor. In erhöhten Konzentrationen ist es gesundheitsgefährdend. Radon gelangt über Risse und Versorgungsleitungen, welche den Kellerboden und -wände durchdringen in Ihr Haus und verteilt sich. Keller- und Erdgeschossräume sowie ältere Häuser und solche mit Naturkellern sind besonders gefährdet. Durch Radongasmessungen können Sie die Gefährdung abschätzen und mit maßgeschneiderten Schutzmaßnahmen sich und Ihre Familie schützen.

© Bundesamt für Strahlenschutz

Am Arbeitsplatz – Schützen Sie sich und ihre Mitarbeiter

Seit Einführung des neuen Strahlenschutzgesetzes (in Kraft getreten am 31.12.2018) sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet Ihre Mitarbeiter vor der gesundheitsschädlichen Wirkung von Radon am Arbeitsplatz zu schützen. Der gesetzliche Referenzwert von (300 Becquerel pro Kubikmeter) gilt auch außerhalb der festgelegten Radonvorsorgegebieten. Schaffen Sie rechtliche Sicherheit und schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter indem Sie die Radonkonzentration an den Arbeitsplätzen ermitteln lassen.

Lassen Sie uns gemeinsam an Ihrem nächsten Projekt arbeiten!