Radon-Vorsorgegebiete sind seit 2021 ausgewiesene Gebiete, in denen die jährlich gemittelte Radonkonzentration in Innenräumen den Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter häufig überschreitet. Sie wurden von den Bundesländern anhand von Messungen und den geologischen Gegebenheiten ausgewiesen. Ob Sie in einem Radon-Vorsorgegebiet leben, können Sie obenstehender Karte oder der Seite des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) HIER LINK entnehmen.
Sollten Sie innerhalb eines Radon-Vorsorgegebiets leben, sind Sie verpflichtet bei Neubauten bautechnische Maßnahmen zu ergreifen, um ein Eindringen von Radon zu verhindern . Bei Bestandsbauten empfiehlt es sich eine Radongasmessung durchführen zu lassen, um die Gefährdung der Bewohnerinnen und Bewohner abschätzen zu können. Als Arbeitgeber wiederum sind Sie verpflichtet Radonkonzentrationsmessungen an den Arbeitsplätzen zu ermitteln und gegebenenfalls Maßnahmen zum Radonschutz umzusetzen.
Die Radonkonzentration in der Bodenluft kann kleinräumig stark variieren. Erhöhte Radonkonzentrationen kommen auch außerhalb von Radon-Vorsorgegebieten vor. Das BfS weist daher ausdrücklich darauf hin, dass Radongasmessungen und -schutz auch außerhalb von Vorsorgegebieten wichtig sind. Wir meinen sogar, dass Messungen außerhalb der Vorsorgegebiete ungleich wichtiger sind, da die Radonproblematik dort von Amts wegen und von Planerseite häufig unberücksichtigt bleibt.