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Vorgehen für Arbeitgeber

Unabhängig davon, ob freiwillig oder verpflichtend (Firmenstandort im Radon-Vorsorgegebiet) empfiehlt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Arbeitgebern ein vierstufiges Vorgehen, um Radonbelastungen am Arbeitsplatz möglichst kostengünstig auszuschließen oder zu reduzieren:

Stufe 1: Messung der Radonkonzentration am Arbeitsplatz
Lassen Sie die Radonkonzentrationen an Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss durch einen anerkannten Anbieter (anerkannte Stelle gemäß § 155 der Strahlenschutzverordnung) ermitteln. Liegt ihr Firmenstandort innerhalb eines Radon-Vorsorgegebiets sind Sie verpflichtet eine 12-monatige Messung der Radonkonzentration durchzuführen. Außerhalb eines Radon-Vorsorgegebietes gibt Ihnen eine erste orientierende Kurzzeitmessung Auskunft darüber, ob Handlungsbedarf besteht.

Stufe 2: Maßnahmen zur Reduktion der Radonkonzentration
Bei Überschreitung des Grenzwertes sind Sie verpflichtet innerhalb von 18 Monaten nach Vorliegen des Ergebnisberichts Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration umzusetzen. Im Nachgang sind erneute Radonmessungen notwendig, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu bestätigen. Für eine erste Vorauswahl von Maßnahmen wie auch die messtechnische Begleitung der Schutzmaßnahmen können Sie sich vertrauensvoll an unser Büro wenden.
Auch bei erhöhten Konzentrationswerten, die den Referenzwert nicht überschreiten, empfiehlt das BfS freiwillige Maßnahmen zur Reduzierung der Strahlenbelastung.

Stufe 3: Meldung des Arbeitsplatzes
Sollten sich die Radonkonzentrationen nicht unter den Referenzwert senken lassen, so ist der Arbeitsplatz samt der Anzahl der betroffenen Personen der zuständigen Länderbehörde zu melden. In Abstimmung mit den Behörden ist die Jahresdosis der betroffenen Personen abzuschätzen. Entsprechende Schutzkonzepte und Kontrollmessungen sind zu planen und zu implementieren.

Stufe 4: Maßnahmen zum Strahlenschutz
Liegt die Jahresdosis der Radon-Exposition bei mehr als 6 Millisievert, müssen Maßnahmen und Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes umgesetzt und eingehalten werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei der zuständigen Behörde zu registrieren und deren Strahlenbelastung dauerhaft zu überwachen und zu dokumentieren.